11. Juni 2024

Zu kurze Fristen, nicht genügend Zertifizierer

Energieintensive mittelständische Unternehmen können wichtige Entlastungsregelungen nicht nutzen
Bündnis faire Energiewende fordert Fristverlängerung oder andere unbürokratische Lösung

 

 

Berlin: Viele Unternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand sind auf Entlastungen von den nationalen CO2-Kosten dringend angewiesen, denn ohne diese Entlastung könnten sie nicht international wettbewerbsfähig produzieren. Für viele Betriebe sind aber die Hürden und bürokratischen Anforderungen der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) so hoch, dass den Unternehmen ein fristgemäßer Antrag kaum möglich ist. Ähnliches gilt für die Strompreiskompensation (SPK).

BfE Sprecher Christoph René Holler: „Carbon-Leakage-Schutz ist auch Klimaschutz. Aktuell wird es den Unternehmen aber sehr schwer gemacht, die entsprechenden Anträge auf Entlastung rechtzeitig zu stellen. Wer die Antragsfrist versäumt, hat erhebliche zusätzliche Kosten zu tragen, die in der aktuellen Lage fatal sind. Deshalb muss die Bundesregierung die Antragsfrist dringend verlängern oder eine andere unbürokratische Lösung finden.“

Das ohnehin hoch komplexe Antragsverfahren zu den Entlastungsregelungen wird noch dadurch erschwert, dass die begleitenden Leitfäden sehr kurzfristig veröffentlicht wurden. Hinzu kommt, dass unabhängige Zertifizierer Bestätigungen über ökologische Gegenleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen abgeben müssen. Die Zertifizierer stehen aber ebenfalls vor neuen Anforderungen, die viele nicht innerhalb der kurzen Antragsfrist erfüllen können.

Deshalb ist zu befürchten, dass viele Unternehmen und Prüforganisationen die Frist bis zum 30. Juni 2024 nicht einhalten können und die Unternehmen somit die dringend benötigte Entlastung nicht bekommen.

Das Bündnis faire Energiewende fordert deshalb eine Fristverlängerung oder eine andere unbürokratische Lösung, um eine Antragstellung für alle Unternehmen zu ermöglichen und das akute Problem damit zu lösen.

Mittel- und langfristig muss die Bundesregierung die Komplexität und die bürokratischen Anforderungen insgesamt reduzieren, wenn die Entlastungsregelungen wirken sollen. Die Regelungen, die ökologischen Gegenleistungen, Effizienzmaßnahmen und weitere verpflichtende Vorgaben sind kaum zu überblicken und nicht aufeinander abgestimmt. Gerade für mittelständische Unternehmen bedeutet es einen überproportionalen Aufwand, die vielen, sich ständig ändernden Gesetze zu verstehen, zu bewerten und umzusetzen.

Der Mittelstand empfiehlt dringend, bei der Entbürokratisierung endlich zu handeln!

 

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

BDG – Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. www.bdguss.de
Bundesverband Keramische Industrie e. V. www.keramverbaende.de
VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. www.vea.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. www.textil-mode.de
Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. www.gkv.de
wdk – Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V. www.wdk.de
WSM – Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V. www.wsm-net.de
DFFI – Deutsche Feuerfest Industrie e. V. www.dffi.de
Industrieverband Feuerverzinken e. V. www.feuerverzinken.com

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als
10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.